Liefer- und Zahlungsbedingungen
1.Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge, sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote,
Preise und Lieferfristen Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, bzw. ab Lager und in Euro. Besondere Bedingungen bei Anlieferung, Fracht, Montage, sowie Sonderwünsche zu Geräteveränderungen werden gesondert in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang sei auch auf unsere Montage- und Aufbaubedingungen hingewiesen. Die vereinbarten Preise erhalten mit unserer Auftragsbestätigung Verbindlichkeit für beide Seiten. Rechnungen und Lieferscheine gelten als Auftragsbestätigungen. Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Ansprüche aus verspäteter Lieferung, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, gelten die Preise des Liefertages.Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Arbeitskämpfe (direkt oder indirekt), oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, sowie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, sowie ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. Dem Besteller stehen auch in einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche zu.
3. Versand
Wir wählen die nach unserem ermessen günstigste Versandart. Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei und auf Gefahr des Bestellers. Die Verpackung kann zumSelbstkostenpreis berechnet werden. Die Entladung geht zu Lasten des Bestellers. Die Lieferung ist sofort nach Eingang auf Unversehrtheit zu überprüfen. Etwahige Schäden (auch an der Verpackung) sind zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen auf dem Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken.
4. Montage- und Aufbaubedingungen
Zum Montagetermin ist für folgende Arbeitsbedingungen zu sorgen: Der Aufstellungsort muß frei zugänglich, waagerecht und von der für die Verdübelung erforderlichen Beschaffenheit sein (Aushärtezeiten von Beton sind zu beachten). Ein elektrischer Anschluß (230 V & 400 V,16 A) muß in maximal 25 m Entfernung vorhanden sein. Die bereitgestellten Anschlüsse müssen den geltenden Vorschriften entsprechen. Sollten die Arbeiten die Körperkraft des von uns gestellten Monteurs überfordern, müssen kurzfristig 2-3 geeignete Hilfskräfte oder entsprechendes Gerät zur Verfügung stehen. Bitte überprüfen Sie umgehend, ob und in welchem Umfang diese Anforderungen am Montageort vorliegen. Bei offenen Fragen bitte wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen, damit das Problem gelöst werden kann. Ware, Lieferung und Montage sind voneinander getrennte Vertragsteile. Alle eventuell notwendigen Genehmigungen sind vor dem Beginn der Arbeiten vom Bauherrn einzuholen. Fundamente, Balken, Decken, Wände usw auf oder an denen die Anlagen montiert werden sollen, bedürfen einer Tragfähigkeitsprüfung. Diese Prüfungen hat der Besteller zu verantworten und zu veranlassen. Er trägt auch eventuelle Kosten dafür.. Für Schäden, direkt oder indirekt, die aus der Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen, haften wir nicht. Nebenarbeiten, wie Fundamentarbeiten und Elektroinstallationen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Geräten, bei denen nach Montage ein Probelauf erforderlich ist, muß ein Elektriker beim Abschluß der Arbeiten gestellt werden. Die Kosten dafür trägt der Besteller. Bei Großgeräten ist zum Abladen ein Kran oder Gabelstapler zu stellen. Sollten durch Nichtbeachtung dieses Hinweises Kosten entstehen (z.B. zweite Anfahrt der Spedition) haftet dafür der Besteller. Aus Nichtbeachtung dieser Hinweise resultierende Wartezeiten unserer Monteure werden in Rechnung gestellt. Bei nicht pauschalierter Abrechnung der Montagearbeiten ist die Arbeitszeit unserer Monteure vom Besteller auf der Arbeitskarte zu bestätigen. Ist eine Unterschrift wegen Abwesenheit der verantwortlichen person nicht möglich, gelten die Angaben des Monteurs. Wir haften für die einwandfreie Montage der Lieferteile, jedoch nicht für die Arbeit unserer Monteure und Helfer, die nicht in direktem Zusammenhang mit unserer Lieferung und Montage zu tun haben. Die Haftung beträgt maximal 5 % des für die Entsendung des Montagematerials zu berechnenden Endgeldes Der Besteller haftet für Verlust oder Beschädigung der Lieferteile auf dem Transport oder auf dem Montageplatz. Mit der Inbetriebnahme und Einweisung in die Bedienung durch unsere Monteure gilt die Anlage als abgenommen.
5. Zahlung
Rechnungen sind grundsätzlich bei Lieferung ohne jeden Abzug zahlbar. Nach erfolgter Bonitätsprüfung kann die Zahlung auch auf dem Wege der Abbuchung erfolgen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sind abweichende Bedingungen vereinbart, so gelten diese nicht für Waren, die verdübelt werden müssen, da hier unser Eigentumsvorbehalt nicht greift. Skontoabzüge akzeptieren wir nicht, sie sind in unseren Nettopreisen bereits enthalten. Schecks und Wechsel werden nur Zahlungshalber angenommen, die Kosten trägt in jedem Fall der Besteller. Bei Zahlungsverzug erheben wir Zinsen in Höhe von 1% monatlich ab Rechnungsdatum. Jede Mahnung wird mit € 10,00 berechnet. Ist die zweite Mahnung erfolglos, werden alle Forderungen ohne weitere Mahnung zur Inkassierung außer Haus gegeben. Sämtliche Kosten trägt der Besteller. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt er die Zahlung ein, oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder Konkurs beantragt, wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen. Wir können die Herausgabe der nicht bezahlten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware Verlangen. Wird die Herausgabe verweigert, erstatten wir Strafanzeige wegen Unterschlagung. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderungen nicht. Kommt der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, oder werden uns Umstände bekannt, die dies erwarten lassen, so sind wir berechtigt alle Forderungen sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der durch uns gelieferten Waren zu verlangen. Bei dauerndem Zahlungsverzug werden Bestellungen nur noch gegen Vorkasse ausgeführt. Geleistete Zahlungen werden zuerst auf die Zinsen, dann auf die Mahnkosten und dann auf die ältesten Forderungen verrechnet.
6. Rücktritt,
Wird uns nach Abschluß eines Vertrages bekannt, daß sich der Besteller in ungünstiger Vermögenslage befindet, können wir nach unserer Wahl auf Vorkasse, Sicherheitsleistung oder Sofortzahlung bestehen, oder vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Besteller keinen Schadensersatzanspruch.
7. Gewährleistung und Haftung
Im Geschäft mit Privatkunden richten sich die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen nach den gesetzlichenVorschriften für diesen Bereich.Bei gewerblichen Anwendern beträgt die Gewährleistungsdauer 6 Monate.Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und sämtliche Mängel umgehend, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen geltend zu machen. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware liefern wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder bessern nach. Soweit dies nicht möglich ist, können wir nach unserer Wahl den Kaufpreis mindern, oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche können in einem solchen Fall nicht geltend gemacht werden. Folgeschäden sind generell ausgeschlossen. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Nachbesserung hat uns der Besteller nach vorheriger Abstimmung die erforderliche Zeit und Gelegenheit unendgeldlich zu geben. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ausbesserung oder Ersatzleistung durch eigenmächtige Nachbesserungen des Bestellers erschwert wurden. In jedem Fall erlischt die Garantie bei bei unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung, bei Verwendung nicht geeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung und Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und Wartungsvorschriften. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Teile, die infolge ihrer Beschaffenheit und nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Gummiteile. Ketten,Tragseile und Steuerseile bei Hebebühnen und anderen Artikeln sind von der Garantie ausgenommen. Die in der ersten Betriebszeit notwendigen Nachstell- und Einstellarbeiten sind kein Garantiefall, sondern normale Abnutzung. Diese Probleme werden sich jedoch mit längerer Betriebszeit deutlich verringern. In den Bedienungsanleitungen der Geräte sind Einstellhinweise gegeben, so daß diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden können. Gleiches gilt für „Beschädigungen" beim Aufbau durch uns. Leichte Lackschäden entstehen beim Aufrichten von Hebebühnensäulen immer. Auch notwendige Nacharbeiten hinterlassen immer Spuren. Diese Spuren fallen nach drei Tagen der Benutzung kaum noch auf. Es handelt sich bei unseren Artikeln um Werkzeug und nicht um Wohnungseinrichtungsgegenstände. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Zur Zurückhaltung oder Aufrechnung irgendwelcher Ansprüche ist der Besteller nicht berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt,
Das Eigentum an dem Liefergegenstand behalten wir uns bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag einschließlich aller Nebenforderungen vor. Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren dürfen im normalen Geschäftsverkehr nur dann veräußert werden, wenn sichergestellt ist, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und der Eigentumsvorbehalt durch den Besteller an seinen Kunden weitergeleitet wird. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen sämtliche Gefahren zu versichern, wenn der Besteller die Versicherung nicht nachweislich abgeschlossen hat. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Seiten des Bestellers sind unzulässig. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe auf die Vorbehaltsware durch Dritte, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung sind uns der Pfändungsbeschluß und das Pfändungsprotokoll vorzulegen. Kosten für notwendige Interventionen hat uns der Besteller zu erstatten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sollte der Besteller die Ware bis zu ihrer völligen Bezahlung weiterveräußern, so tritt er die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen im Vorhinein an uns ab. Trotz Abtretung ist der Besteller berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zum jederzeit möglichen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert aufzubewahren und sofort an uns abzuführen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung dem Dritten mitzuteilen und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt in unserem Auftrag, ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Besteller überträgt uns bereits jetzt bis zur Höhe des Wertes der verkauften Ware seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns auf.
9. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, speichern und verarbeiten.
10. Anzuwendendes Recht,
Erfüllungsort und Gerichtsstand Bestellung und Belieferung unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für beide Teile ist Berlin. Gerichtsstand ist Berlin.
11. Rückgaberecht im Versandhandel
Wir räumen allen Endverbrauchern ein 14-tägiges Rückgaberecht ein (entscheidend ist das Datum der Absendung). Dabei gehen die Versandkosten ab einem Warenwert von € 40,- zu unseren Lasten. Bitte senden Sie keine zurück. Wir lassen alle Sendungen bei Ihnen abholen. Wir schreiben alle wiederverkaufsfähigen Artikel wieder gut, und erstatten Ihnen den Kaufpreis per Überweisung auf ein Konto in Deutschland oder auf Ihr Kreditkartenkonto ).Wiederverkaufsfähig sind alle unbenutzten, originalverpackten Artikel. Waren, die zerlegt angeliefert werden, dürfen zusammengebaut werden, müssen aber vor Rücksendung wieder zerlegt werden. Bitte achten Sie darauf, daß die Rücksendungen komplett sind (Kleinteile, Ersatzteilzeichnungen etc).
12. Warenrücksendungen
Rücksendungen können nur mit einem Duplikat unserer Rechnung oder unseres Lieferscheines bearbeitet werden. Bei Rücksendungen zur Gutschrift werden unbeschadet eines höheren Anspruches 10 % des Warenwertes als Bearbeitungskosten einbehalten. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen.
13. Mindestbestellwert
Einzelhandel € 45,00, Großhandel € 100,00. Wird der Mindestbestellwert nicht erreicht, wird ein Mindermengenzuschlag erhoben.
14. Transportschäden
Trotz sorgfältiger Verpackung können Transportschäden bei allen Versandarten auftreten. Damit Sie in jedem Fall zufrieden gestellt werden, bitten wir Sie die nachstehenden Richtlinien einzuhalten. Bei Nichtbeachtung müssen wir die Ersatzlieferung leider berechnen. 1. Bei äußerlich sichtbaren Schäden darf der Empfang nicht quittiert werden. 2. Ist die Verpackung unbeschädigt, und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, muß der Schaden beim Frachtführer innerhalb von drei Tagen reklamiert werden. 3. Sämtliche Sendungen sollten im Beisein des Fahrers ausgepackt werden, weigert sich dieser zu warten, sollten Sie die Sendung nur unter Vorbehalt annehmen. 4. Im Schadenfall senden Sie uns bitte den Originalfrachtbrief, die Schadensaufnahme des Frachtführers, und eine Abtretungserklärung zu, damit wir den Schaden in Ihrem Auftrag geltend machen können. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen aus diesen Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der ganzen, sondern ist vielmehr durch eine gültige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen am nächsten kommt.
TBS-Lorenzen GmbH
Haarlemer Str. 65
12359 Berlin
Telefon 030/606 61 14
Telefax 030/607 977 39
Geschäftsführung : Andreas Lorenzen